Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Forschungszulage

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Häufige Fragen

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Es besteht ein häufiges Missverständnis, dass die Forschungszulage nur für hochspezialisierte Technologie- oder Forschungsunternehmen gedacht ist. Tatsächlich können Unternehmen fast aller Branchen die Förderung nutzen, um neue Lösungen und Konzepte zu entwickeln. Entscheidend sind die fünf Förderkriterien der Forschungszulage.

Jedes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland kann die Forschungszulage beantragen, unabhängig von der Größe oder Branche. Voraussetzung ist die Entwicklung von innovativen und neuartigen Produkten / Verfahren.

Die Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:

  1. Neuheitsgrad
  2. Kreativität
  3. Systematik
  4. Unsicherheiten
  5. Wiederholbarkeit

Nein, die Forschungszulage steht sowohl kleinen Start-ups als auch großen Unternehmen zur Verfügung. Es gibt keine Mindestgröße oder Umsatzgrenze.

Förderfähige Projekte müssen einer der drei Arten von Forschungsprojekten zuzuordnen sein.‍

  1. GrundlagenforschungDiese Art von Forschung beinhaltet experimentelle oder theoretische Arbeiten, die hauptsächlich dazu dienen, neues Grundlagenwissen zu erwerben, ohne dass direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten erkennbar sind.Beispiel: Ein Physiklabor führt Experimente zur Quantenmechanik durch, um das grundlegende Verständnis dieser Theorie zu erweitern, ohne spezifische praktische Anwendungen im Blick zu haben.‍
  2. Industrielle ForschungHierbei handelt es sich um planmäßige oder kritische Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten mit dem Ziel, neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.Beispiel: Ein Pharmaunternehmen führt Forschung durch, um ein neues Medikament zur Behandlung einer bestimmten Krankheit zu entwickeln oder ein bestehendes Medikament zu verbessern.‍
  3. Experimentelle EntwicklungDiese Art von Forschung beinhaltet den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Sie kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekten umfassen.Beispiel: Ein Technologieunternehmen entwickelt einen Prototyp für ein neues elektrisches Fahrzeug. Es führt Tests und Validierungen in einer realen Umgebung durch, um das Fahrzeug weiter zu verbessern. Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten / Verfahren hingegen fallen nicht unter die experimentelle Entwicklung.

Ja, die Forschungszulage kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Auch wenn ein Unternehmen z.B. 2021 Corona-Hilfen oder Kurzarbeitergeld erhalten hat, kann es die Forschungszulage für diese Jahre nutzen. Allerdings dürfen diese Fördergelder nicht in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Die förderfähigen Kosten umfassen insbesondere Personalkosten und externe Auftragsforschung. Auch Löhne von Geschäftsführern können berücksichtigt werden.

Bis zum 27.3.2024 galten diese Fördersätze:

  • Personalkosten: 25%
  • Externe Dienstleister: 15%
  • Max. Förderhöhe: 1 Millionen Euro pro Jahr

Seit dem 28.3.2024 galten die erhöhten Fördersätze:

  • Personalkosten: 25% (KMUs: 35%)
  • Externe Dienstleister: 17,5% (KMUs: 24,5%)
  • Abschreibungsfähige Investitionen: 25% (KMUs: 35%)
  • Max. Förderhöhe: bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr
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Nein, es gibt keine Begrenzung. Unternehmen können beliebig viele förderfähige Projekte einreichen, solange die maximale Fördersumme nicht überschritten wird.

Unternehmen aus technologieintensiven Branchen, wie Softwareentwicklung, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie oder Biotechnologie, profitieren stark. Aber auch Unternehmen aus anderen Industrien können die Förderung nutzen wenn sie innovative Produkte entwickeln.

Die Prüfung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage dauert bis zu 3 Monate. Die Auszahlung erfolgt dann mit der folgenden Körperschaftssteuererklärung.

Ja, Start-ups profitieren besonders, da sie häufig innovative Projekte durchführen und die Forschungszulage für Liquidität sorgt.

Die Förderung ist unabhängig vom Erfolg des Projekts. Entscheidend ist, dass das Projekt die förderfähigen Kriterien erfüllt.

Routinemäßige Änderungen, reine Marktforschung oder die Implementierung bestehender Technologien ohne innovative Ansätze sind nicht förderfähig.

Ja, Unternehmen können die Forschungszulage rückwirkend beantragen, allerdings nur für Aufwände seit 2020 (ab 2025 nur für Aufwände seit 2021).

Nein, Unternehmen müssen keine detaillierten Projektergebnisse offenlegen. Nur die Einhaltung der Förderkriterien wird überprüft.

Ja, sofern die Projekte innovative Entwicklungen umfassen, wie z.B. neue Algorithmen oder disruptive Softwarelösungen.

Die Forschungszulage wird direkt mit der Steuerlast verrechnet. Sollte die Steuerlast geringer als die Zulage sein, erfolgt eine Auszahlung.

Die BSFZ prüft und zertifiziert die Förderfähigkeit der eingereichten Projekte durch geschulte Mitarbeiter aus den jeweiligen Branchen mit tiefem technischen Verständnis.

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