Forschungszulage-Rechner
In vier Fragen zur Schätzung
Ohne Zahlen aus der Buchhaltung: Sie brauchen nur die Zahl der Mitarbeitenden in Ihren Vorhaben.
Entwickeln Sie neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Software?
So wird gerechnet
- Förderfähige Aufwendungen addieren: Personalkosten, 70 % des Entgelts für Auftragsforschung und Abschreibungen.
- Für Vorhaben, die ab 2026 beginnen, pauschal 20 % für Gemein- und Betriebskosten aufschlagen.
- Die Summe ist die Bemessungsgrundlage, höchstens bis zum Höchstbetrag des Zeitraums.
- Die Zulage ist die Bemessungsgrundlage mal Fördersatz: 25 %, für KMU 35 %.
| Zeitraum | Fördersatz | Auftragsforschung förderfähig | Bemessungsgrundlage höchstens | Zulage höchstens |
|---|---|---|---|---|
| Aufwendungen ab 2026 | 25 %, KMU 35 % | 70 % des Entgelts | 12.000.000 € | 3.000.000 €, KMU 4.200.000 € |
| Aufwendungen vom 28.03.2024 bis 31.12.2025 | 25 %, KMU 35 % | 70 % des Entgelts | 10.000.000 € | 2.500.000 €, KMU 3.500.000 € |
| Aufwendungen vom 01.07.2020 bis 27.03.2024 | 25 % | 60 % des Entgelts | 4.000.000 € | 1.000.000 € |
Ein KMU mit eigenem Team
Häufige Fragen
Wer kann die Forschungszulage nutzen?
Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform, wenn es Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreibt. Die Zulage wird mit der nächsten Steuerfestsetzung verrechnet. Ist die Steuer niedriger oder fällt keine an, wird der Rest ausgezahlt, auch bei Verlusten.
Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?
Förderfähig sind die Personalkosten der Mitarbeitenden im Vorhaben (Arbeitslohn plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), 70 % des Entgelts für Auftragsforschung bei Auftragnehmern in EU oder EWR, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, die ab dem 28.03.2024 angeschafft und nur im Vorhaben genutzt werden, und Eigenleistungen von Einzelunternehmern mit 100 € pro Stunde bei höchstens 40 Stunden pro Woche. Für Vorhaben, die ab 2026 beginnen, kommen pauschal 20 % für Gemein- und Betriebskosten hinzu.
Was ist die Gemeinkostenpauschale?
Seit 2026 gelten für neue Vorhaben pauschal 20 % der förderfähigen Aufwendungen zusätzlich als Gemein- und Betriebskosten, etwa für Material, Räume oder Energie. Ein Einzelnachweis ist dafür nicht nötig. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben nach dem 31.12.2025 begonnen hat.
Wie genau ist das Ergebnis?
Der Rechner liefert eine Schätzung nach den gesetzlichen Sätzen. Nicht berücksichtigt sind Eigenleistungen von Einzelunternehmern, die Obergrenze für staatliche Beihilfen je Vorhaben und Kosten, die bereits über andere Programme gefördert werden; diese dürfen nicht ein zweites Mal angesetzt werden. Ob ein Vorhaben überhaupt förderfähig ist, entscheidet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Wie läuft der Antrag ab?
In zwei Stufen: Zuerst bescheinigt die BSFZ, dass das Vorhaben Forschung oder Entwicklung ist. Mit dieser Bescheinigung wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt die Festsetzung der Zulage beantragt, in der Regel gemeinsam mit Ihrem Steuerberater. r3 innovation begleitet Sie bei der Bewertung der Vorhaben, beim Bescheinigungsantrag und bei der Dokumentation.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja, innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist. Im Jahr 2026 lassen sich deshalb noch Aufwendungen ab 2022 geltend machen, für 2022 bis zum 31. Dezember 2026. Planen Sie für die Prüfung bei der BSFZ ausreichend Vorlauf ein.